

Mit unserer Vereinsordnung möchten wir einen klaren und vertrauensvollen Rahmen für unsere Mitglieder schaffen.
1.1 Diese Teilnahmebedingungen des Vereins "Ozean Licht Akademie - Bildungsverein für Kosmisches Bewusstsein, Multidimensionale Spiritualität und Selbstentfaltung im Einklang mit der universellen Weisheit" (ZVR-Zahl: 1231052962), mit Sitz in Lilienfelderstraße 54/2/1, 3150 Wilhelmsburg, Österreich (nachfolgend "Verein"), gelten für alle Vereinbarungen über die Teilnahme an Bildungsangeboten und die Bereitstellung von Bildungsmaterialien, die eine natürliche Person (nachfolgend "Teilnehmer" oder "Mitglied") mit dem Verein hinsichtlich der auf der Vereinsplattform dargestellten Bildungsangebote und Lernmaterialien eingeht.
1.2 Für die Bereitstellung von Teilnahmegutscheinen gelten diese Teilnahmebedingungen entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.
1.3 Mit der Anmeldung zu einem Bildungsangebot oder dem Erwerb von Lernmaterialien wird der Teilnehmer für die Dauer des jeweiligen Angebots automatisch außerordentliches Mitglied des Vereins, sofern er nicht bereits Mitglied ist. Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Personen, unabhängig davon, ob sie zu privaten oder beruflichen Zwecken am Bildungsangebot teilnehmen.
2.1 Die auf der Vereinsplattform dargestellten Bildungsangebote und Materialien stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vereins dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch das (potenzielle) Mitglied.
2.2 Das (potenzielle) Mitglied kann das Angebot über das in die Vereinsplattform integrierte Online-Anmeldeformular abgeben. Dabei gibt das (potenzielle) Mitglied, nachdem es die ausgewählten Bildungsangebote in die Auswahl gelegt und den elektronischen Anmeldeprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Anmeldeprozess abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Angebot zur Teilnahme an den ausgewählten Bildungsangeboten ab. Ferner kann das (potenzielle) Mitglied das Angebot auch telefonisch oder per E-Mail gegenüber dem Verein abgeben.
Alle Videos, Aufzeichnungen und Zugangsdaten sind Eigentum der Ozean Licht Akademie. Ein Teilen oder Weiterleiten der Informationen und Inhalte sowie Mails oder das unberechtigte Teilen ist untersagt und wird geahndet.
Die in Bildungsangeboten und Vereinsveranstaltungen geteilten Inhalte sind für den persönlichen Gebrauch der Mitglieder bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
2.3 Der Verein kann das Angebot des (potenziellen) Mitglieds innerhalb von fünf Tagen annehmen,
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt die Vereinbarung in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch das (potenzielle) Mitglied zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verein das Angebot des (potenziellen) Mitglieds innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass das (potenzielle) Mitglied nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Abwicklung der Teilnahmegebühr über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: "PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls das Mitglied nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt das Mitglied mittels einer im Online-Anmeldeprozess auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt der Verein schon jetzt die Annahme des Angebots des (potenziellen) Mitglieds in dem Zeitpunkt, in dem das (potenzielle) Mitglied den den Anmeldeprozess abschließenden Button anklickt.
2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Anmeldeformular des Vereins wird der Vereinbarungstext nach dem Abschluss der Vereinbarung vom Verein gespeichert und dem (potenziellen) Mitglied nach Absendung seiner Anmeldung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vereinbarungstextes durch den Verein erfolgt nicht.
2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Anmeldung über das Online-Anmeldeformular des Vereins kann das (potenzielle) Mitglied mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen.
2.7 Für den Abschluss der Vereinbarung steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8 Die Anmeldebestätigung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Anmeldebestätigung statt.
3.1 Mitgliedern, die als Verbraucher gelten, steht grundsätzlich ein Rücktrittsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Rücktrittsrecht ergeben sich aus der Rücktrittsbelehrung des Vereins.
3.3 Das Rücktrittsrecht gilt nicht für Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz zum Zeitpunkt der Vereinbarung außerhalb der Europäischen Union liegt.
3.4 Für unmittelbar bereitgestellte digitale Bildungsangebote, die Aufzeichnungen sowie Download-Materialien beinhalten, ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen, wenn das Mitglied ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Verein mit der Bereitstellung der Inhalte vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt und das Mitglied seine Kenntnis darüber bestätigt hat, dass es durch diese Zustimmung sein Rücktrittsrecht verliert.
3.5 Für die Stornierung von gebuchten Vereinsveranstaltungen gilt eine Frist von 14 Tagen ab Anmeldedatum. Die Stornierung muss unter Angabe von Gründen erfolgen. Spätestens 4 Wochen vor Beginn der Vereinsveranstaltung ist eine Stornierung ausgeschlossen.
3.6 Der Verein behält sich das Recht vor, Mitglieder von der Live-Teilnahme an Bildungsangeboten auszuschließen, wenn dringende Gründe hierfür vorliegen. Diese inkludieren vereinsschädigendes Verhalten des Mitglieds innerhalb der Gruppe(n), vereinsschädigende Äußerungen, wiederholtes Stören des Bildungsangebots und negative Beeinflussung anderer Mitglieder sowie das Werben für eigene Angebote und Dienste, sofern diese dem Vereinszweck entgegenstehen.
3.7 Wurde ein Mitglied einmal von der Teilnahme an Bildungsangeboten ausgeschlossen, kann der Vorstand entscheiden, die Mitgliedschaft zu beenden oder keine weitere Teilnahme an Vereinsangeboten zu genehmigen. Jedes in Punkt 3.6 genannte vereinsschädigende Verhalten kann neben vereinsinternen Maßnahmen auch zur Anzeige bei den zuständigen Behörden gebracht werden, wenn dadurch gesetzliche Vorschriften verletzt wurden.
4.1 Sofern auf der Vereinsplattform des Vereins nichts anderes angegeben ist, handelt es sich bei den dort genannten Beträgen um Gesamtbeträge, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Versandkosten werden in der jeweiligen Angebotsbeschreibung gesondert angegeben.
4.2 Bei Anmeldungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verein nicht zu vertreten hat und die vom Mitglied zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z. B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z. B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Anmeldung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, das Mitglied die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
4.3 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Mitglied auf der Vereinsplattform des Vereins mitgeteilt.
4.4 Ist die Bezahlung per Überweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Abschluss der Vereinbarung fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
4.5 Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag mit Abschluss der Anmeldung fällig.
4.6 Bei Auswahl der Zahlungsart Ratenzahlung über einen vom Verein angebotenen Zahlungsplan werden die Raten gemäß den vereinbarten Konditionen fällig. Die genauen Zahlungstermine und Ratenhöhen werden dem Mitglied vor Abschluss der Anmeldung mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verein vor, den Zugang zu Bildungsmaterialien bis zur vollständigen Zahlung einzuschränken.
5.1 Die Bereitstellung von Bildungsmaterialien erfolgt digital über die Vereinsplattform. Der Zugang wird nach erfolgreicher Anmeldung und Zahlungseingang gewährt.
5.2 Der Verein stellt sicher, dass die Bildungsmaterialien in einem gängigen digitalen Format bereitgestellt werden und über handelsübliche Geräte und Software zugänglich sind.
5.3 Die Zugangsdauer zu den Bildungsmaterialien richtet sich nach der jeweiligen Angebotsbeschreibung. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, besteht der Zugang für die Dauer des gebuchten Bildungsangebots.
5.4 Der Verein behält sich vor, Bildungsmaterialien inhaltlich zu aktualisieren und weiterzuentwickeln, sofern dies dem Vereinszweck dient und den Gesamtcharakter des Bildungsangebots nicht wesentlich verändert.
5.5 Technische Störungen, die den Zugang zu Bildungsmaterialien vorübergehend einschränken, begründen keinen Anspruch auf Minderung der Teilnahmegebühr, sofern der Verein die Störung in angemessener Zeit behebt.
5.6 Für die Nutzung der Vereinsplattform und den Zugang zu digitalen Bildungsmaterialien ist eine stabile Internetverbindung erforderlich. Die Verantwortung für die technische Ausstattung liegt beim Mitglied.
Sämtliche Bildungsmaterialien, Videos, Aufzeichnungen, Texte, Grafiken und sonstige Inhalte, die über die Vereinsplattform bereitgestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum des Vereins Ozean Licht Akademie. Das Mitglied erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für den persönlichen Gebrauch. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder sonstige Verwertung der Inhalte – auch auszugsweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vereins. Verstöße gegen diese Bestimmung können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
7.1 Der Verein verpflichtet sich, Bildungsangebote nach bestem Wissen und Gewissen bereitzustellen und die Qualität der Inhalte kontinuierlich zu prüfen und weiterzuentwickeln.
7.2 Die Bildungsangebote des Vereins dienen der persönlichen Weiterbildung und Bewusstseinsentwicklung. Sie ersetzen keine medizinische, therapeutische oder psychologische Behandlung. Der Verein übernimmt keine Haftung für individuelle Ergebnisse oder Erfahrungen der Mitglieder im Rahmen der Bildungsangebote.
7.3 Reklamationen und Qualitätshinweise können jederzeit an die Vereinsadresse oder per E-Mail an info@ozean-licht.com gerichtet werden. Der Verein bemüht sich, Anliegen innerhalb von 14 Werktagen zu bearbeiten.
8.1 Fördergutscheine, die vom Verein im Rahmen von Aktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden (nachfolgend "Fördergutscheine"), können nur auf der Vereinsplattform des Vereins und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.
8.2 Einzelne Bildungsangebote können von der Fördergutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Fördergutscheins ergibt.
8.3 Fördergutscheine können nur vor Abschluss des Anmeldeprozesses eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
8.4 Pro Anmeldung kann jeweils nur ein Fördergutschein eingelöst werden.
8.5 Der Förderbetrag des Gutscheins muss mindestens dem Betrag der Anmeldung entsprechen. Ein etwaiges Restguthaben wird vom Verein nicht erstattet.
8.6 Reicht der Wert des Fördergutscheins zur Deckung der Anmeldung nicht aus, kann die Differenz über die vom Verein angebotenen Zahlungsarten beglichen werden.
8.7 Das Guthaben eines Fördergutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
8.8 Der Fördergutschein ist übertragbar. Er kann von jedem Mitglied oder potenziellen Mitglied eingelöst werden.
8.9 Wird der Fördergutschein im Rahmen einer förderfähigen Anmeldung vom Mitglied eingesetzt und macht das Mitglied nachfolgend von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, wird der Verein – sofern der Fördergutschein im Rahmen der Rückabwicklung nicht mehr eingesetzt werden kann – dafür Sorge tragen, dass dem Mitglied ein neuer Fördergutschein in gleicher Höhe ausgestellt wird.
8.10 Fördergutscheine können vom Vorstand des Vereins jederzeit und ohne Angabe von Gründen für ungültig erklärt werden, sofern der Verdacht auf Missbrauch besteht.
9.1 Teilnahmegutscheine, die über die Vereinsplattform des Vereins erworben werden können (nachfolgend "Teilnahmegutscheine"), können nur auf der Vereinsplattform des Vereins eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt.
9.2 Teilnahmegutscheine und Restguthaben von Teilnahmegutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt.
9.3 Teilnahmegutscheine können nur vor Abschluss des Anmeldeprozesses eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
9.4 Pro Anmeldung kann jeweils nur ein Teilnahmegutschein eingelöst werden.
9.5 Reicht der Wert des Teilnahmegutscheins zur Deckung der Anmeldung nicht aus, kann die Differenz über die vom Verein angebotenen Zahlungsarten beglichen werden.
9.6 Das Guthaben eines Teilnahmegutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
9.7 Der Teilnahmegutschein ist übertragbar. Er kann von jedem Mitglied oder potenziellen Mitglied eingelöst werden.
9.8 Wird der Teilnahmegutschein im Rahmen einer Anmeldung vom Mitglied eingesetzt und macht das Mitglied nachfolgend von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, wird der Verein – sofern der Teilnahmegutschein im Rahmen der Rückabwicklung nicht mehr eingesetzt werden kann – dafür Sorge tragen, dass dem Mitglied ein neuer Teilnahmegutschein in gleicher Höhe ausgestellt wird.
10.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern die hierdurch bewirkten Einschränkungen mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sind. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
10.2 Sofern es sich beim Mitglied um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Mitglied und dem Verein der Sitz des Vereins.
11.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Verein nicht verpflichtet und nicht bereit.
11.2 Vereinsinterne Streitigkeiten werden gemäß den Vereinsstatuten durch das vereinsinterne Schiedsgericht behandelt. Mitglieder haben die Möglichkeit, sich zunächst an den Vorstand zu wenden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor ein formelles Schlichtungsverfahren eingeleitet wird.
12.1 Mit der Anmeldung zu einem Bildungsangebot wird der Teilnehmer außerordentliches Mitglied des Vereins für die Dauer des jeweiligen Angebots, sofern er nicht bereits ordentliches Mitglied ist. Die außerordentliche Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Ablauf des gebuchten Bildungsangebots.
12.2 Außerordentliche Mitglieder haben Zugang zu den von ihnen gebuchten Bildungsangeboten und den damit verbundenen Materialien. Sie haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
12.3 Die ordentliche Mitgliedschaft im Verein kann unabhängig von der Buchung eines Bildungsangebots beantragt werden. Näheres regeln die Vereinsstatuten.
12.4 Der Verein verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSGVO) zu schützen und ausschließlich für vereinsbezogene Zwecke zu verwenden.
12.5 Jedes Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse und Anschrift) unverzüglich dem Verein mitzuteilen.
12.6 Der Verein behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen bei Bedarf anzupassen. Wesentliche Änderungen werden den Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt. Die fortgesetzte Teilnahme an Vereinsangeboten nach Mitteilung der Änderungen gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.
12.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.