Ozean Licht Akademie
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Vereinsordnung
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Teilnahmebedingungen

Mit unserer Vereinsordnung möchten wir einen klaren und vertrauensvollen Rahmen für unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer schaffen.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Anwendungsbereich der Teilnahmebedingungen
  2. Anmeldung und Vertragsabschluss bei Bildungsangeboten
  3. Rücktrittsrecht und Stornierungsbedingungen
  4. Teilnahmegebühren und Beitragsregelungen
  5. Bereitstellung von Bildungsmaterialien
  6. Nutzungsrechte an Vereinsmaterialien
  7. Qualitätssicherung der Bildungsangebote und Haftung
  8. Nutzung von Fördergutscheinen
  9. Verwendung von Teilnahmegutscheinen (Wertgutscheine)
  10. Rechtliche Grundlagen
  11. Schlichtungsverfahren und Streitbeilegung
  12. Verhältnis zum Verein, Datenschutz und Schlussbestimmungen

1) Anwendungsbereich der Teilnahmebedingungen

1.1Diese Teilnahmebedingungen des Vereins "Ozean Licht Akademie – Bildungsverein für Kosmisches Bewusstsein, Multidimensionale Spiritualität im Einklang mit der universellen Weisheit" (ZVR-Zahl: 1231052962), mit Sitz in Lilienfelderstraße 54/2/1, 3150 Wilhelmsburg, Österreich (nachfolgend "Verein"), gelten für alle Vereinbarungen über die Teilnahme an Bildungsangeboten (z. B. Kurse, Seminare, Vorträge) und die Bereitstellung von Bildungsmaterialien, die eine natürliche Person (nachfolgend "Teilnehmer") mit dem Verein abschließt.

1.2 Für die Bereitstellung und Einlösung von Teilnahmegutscheinen gelten diese Teilnahmebedingungen entsprechend, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.

1.3 Die Bildungsangebote und Lernmaterialien des Vereins werden im Rahmen des satzungsgemäßen, gemeinnützigen Zweckbetriebs (unentbehrlicher Hilfsbetrieb zur Förderung der Volksbildung) erbracht. Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Personen, unabhängig davon, ob sie zu privaten oder beruflichen Zwecken am Bildungsangebot teilnehmen. Eine Vereinsmitgliedschaft wird durch die bloße Anmeldung zu einem Bildungsangebot oder den Erwerb von Materialien nicht begründet.

2) Anmeldung und Vertragsabschluss bei Bildungsangeboten

2.1 Die auf der Vereinsplattform dargestellten Bildungsangebote, Online-Kurse und Lernmaterialien stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vereins dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Teilnehmer (invitatio ad offerendum).

2.2 Der Teilnehmer kann das Angebot über das in die Vereinsplattform integrierte Online-Anmeldeformular abgeben. Dabei gibt der Teilnehmer, nachdem er die ausgewählten Bildungsangebote in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Anmeldeprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Anmeldeprozess abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Angebot zur Teilnahme an den ausgewählten Bildungsangeboten ab. Ferner kann der Teilnehmer das Angebot auch telefonisch oder per E-Mail gegenüber dem Verein abgeben.

Sämtliche Videos, Audioaufzeichnungen, Zugangsdaten und schriftliche Begleitmaterialien sind geistiges Eigentum des Vereins. Ein Teilen, Weiterleiten oder die Vervielfältigung der Informationen, Inhalte, Zugangsdaten und E-Mails sowie jede unberechtigte Weitergabe an Dritte sind untersagt. Verstöße gegen diese Bestimmung verletzen die Urheber- und Verwertungsrechte des Vereins und können den sofortigen Ausschluss des Teilnehmers vom jeweiligen Bildungsangebot (ohne Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren) sowie zivilrechtliche Schritte (insbesondere Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche) nach sich ziehen.

Die im Rahmen der Bildungsangebote und Vereinsveranstaltungen geteilten Inhalte sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt.

2.3 Der Verein kann das Angebot des Teilnehmers innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Teilnehmer eine schriftliche Annahmebestätigung oder eine Annahmebestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) übermittelt, oder
  • indem er dem Teilnehmer Zugang zu den bestellten Online-Inhalten oder Bildungsmaterialien gewährt, oder
  • indem er den Teilnehmer nach Abgabe von dessen Angebot zur Zahlung der Teilnahmegebühr auffordert.

2.4Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Abwicklung der Teilnahmegebühr über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: "PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls der Teilnehmer nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt der Teilnehmer mittels einer im Online-Anmeldeprozess auswählbaren, von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt der Verein schon jetzt die Annahme des Angebots des Teilnehmers in dem Zeitpunkt, in dem der Teilnehmer den den Anmeldeprozess abschließenden Button anklickt.

2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Anmeldeformular des Vereins wird der Vereinbarungstext nach dem Abschluss der Vereinbarung vom Verein gespeichert und dem Teilnehmer nach Absendung seiner Anmeldung in Textform (z. B. per E-Mail) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vereinbarungstextes durch den Verein erfolgt nicht.

2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Anmeldung über das Online-Anmeldeformular des Vereins kann der Teilnehmer mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen.

2.7 Für den Abschluss der Vereinbarung steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.8 Die Anmeldebestätigung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Anmeldebestätigung statt.

3) Rücktrittsrecht und Stornierungsbedingungen

3.1 Teilnehmern, die als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten, steht für im Fernabsatz gebuchte Angebote grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu.

3.2 Nähere Informationen zur Ausübung des Rücktrittsrechts ergeben sich aus der separaten Rücktrittsbelehrung des Vereins.

3.3 Gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern vertraglich ein spezifischer Termin oder Zeitraum für die Leistungserbringung vereinbart wurde (dies gilt insbesondere für fest terminierte Live-Seminare, Webinare und Präsenzveranstaltungen des Vereins).

3.4 Für unmittelbar bereitgestellte digitale Bildungsangebote, die Aufzeichnungen sowie Download-Materialien beinhalten, erlischt das Rücktrittsrecht vorzeitig, wenn der Teilnehmer ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Verein mit der Bereitstellung der Inhalte (z. B. Freischaltung des Logins) vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist beginnt, und der Teilnehmer seine Kenntnis darüber bestätigt hat, dass er durch diese Zustimmung sein Rücktrittsrecht verliert.

3.5 Für die Stornierung von gebuchten, fest terminierten Vereinsveranstaltungen (Live-Seminare, Webinare etc.) gewährt der Verein folgende freiwillige Stornobedingungen: Eine Stornierung ist bis zu 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei und ohne Angabe von Gründen möglich. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen ist die vereinbarte Teilnahmegebühr in voller Höhe als Kostenersatz zu entrichten. Dem Teilnehmer steht es frei, eine Ersatzperson zu nominieren.

3.6 Der Verein behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Live-Teilnahme an Bildungsangeboten und Online-Gruppen auszuschließen, wenn dringende, sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen. Solche Gründe sind insbesondere: wiederholtes Stören des Bildungsangebots, vereinsschädigende Äußerungen oder vereinsschädigendes Verhalten innerhalb der Gruppe(n), die negative Beeinflussung anderer Teilnehmer sowie das unbefugte Werben für eigene kommerzielle Angebote und Dienste.

3.7 Ein Ausschluss von der Live-Teilnahme gemäß Punkt 3.6 entbindet den Teilnehmer nicht von der Zahlung der vereinbarten Gebühr. Sollte der betroffene Teilnehmer zudem reguläres oder außerordentliches Mitglied des Vereins sein, bleibt ein formelles Verfahren zum Ausschluss aus dem Verein gemäß den Bestimmungen der Vereinsstatuten davon unberührt. Jedes vereinsschädigende Verhalten, das gesetzliche Vorschriften verletzt, kann vom Verein bei den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht werden.

4) Teilnahmegebühren und Beitragsregelungen

4.1 Sofern auf der Vereinsplattform des Vereins nichts anderes angegeben ist, handelt es sich bei den dort genannten Beträgen um Gesamtpreise (Endpreise). Sofern die Leistungen des Vereins umsatzsteuerbefreit sind (insbesondere als Volksbildungsverein gemäß § 6 Abs. 1 Z 12 UStG bzw. als gemeinnütziger Verein gemäß §§ 34 ff. BAO), wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Andernfalls verstehen sich die angegebenen Preise inklusive der jeweils gesetzlich anwendbaren Umsatzsteuer. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Versandkosten werden in der jeweiligen Angebotsbeschreibung gesondert angegeben.

4.2 Bei Anmeldungen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verein nicht zu vertreten hat und die vom Teilnehmer zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z. B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z. B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Anmeldung nicht aus einem Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Teilnehmer die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

4.3 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Teilnehmer auf der Vereinsplattform des Vereins mitgeteilt.

4.4 Ist die Bezahlung per Überweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Abschluss der Vereinbarung fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

4.5 Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte wird der Rechnungsbetrag mit Abschluss der Anmeldung fällig.

4.6 Bei Auswahl der Zahlungsart Ratenzahlung über einen vom Verein angebotenen Zahlungsplan werden die Raten gemäß den vereinbarten Konditionen fällig. Die genauen Zahlungstermine und Ratenhöhen werden dem Teilnehmer vor Abschluss der Anmeldung mitgeteilt. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verein vor, den Zugang zu den Online-Inhalten und Bildungsmaterialien bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Raten vorübergehend einzuschränken.

5) Bereitstellung von Bildungsmaterialien

5.1 Die Bereitstellung von Bildungsmaterialien erfolgt digital über die Vereinsplattform. Der Zugang wird dem Teilnehmer nach erfolgreicher Anmeldung und Zahlungseingang gewährt.

5.2 Der Verein stellt sicher, dass die Bildungsmaterialien in einem gängigen digitalen Format bereitgestellt werden und über handelsübliche Geräte und Software zugänglich sind.

5.3 Die Zugangsdauer zu den Bildungsmaterialien richtet sich nach der jeweiligen Angebotsbeschreibung. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, besteht der Zugang für die Dauer des gebuchten Bildungsangebots.

5.4 Der Verein behält sich vor, Bildungsmaterialien inhaltlich zu aktualisieren und weiterzuentwickeln, sofern dies der Vermittlung der satzungsgemäßen Vereinszwecke dient und den Gesamtcharakter des Bildungsangebots nicht wesentlich verändert.

5.5 Vorübergehende und kurzzeitige technische Störungen, die den Zugang zu den Bildungsmaterialien kurzfristig einschränken oder unterbrechen, begründen keinen Anspruch auf Minderung der Teilnahmegebühr oder Schadenersatz, sofern der Verein die Störung innerhalb einer angemessenen Frist behebt und diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vereins beruht.

5.6 Für die Nutzung der Vereinsplattform und den Zugang zu digitalen Bildungsmaterialien ist eine stabile Internetverbindung erforderlich. Die Verantwortung für die Bereitstellung der dafür notwendigen technischen Ausstattung sowie der passenden Systemvoraussetzungen liegt ausschließlich beim Teilnehmer.

6) Nutzungsrechte an Vereinsmaterialien

Sämtliche Bildungsmaterialien, Videos, Aufzeichnungen, Texte, Grafiken und sonstige Inhalte, die über die Vereinsplattform bereitgestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum des Vereins Ozean Licht Akademie. Der Teilnehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für den persönlichen Gebrauch. Jede Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder sonstige Verwertung der Inhalte – auch auszugsweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vereins. Verstöße gegen diese Bestimmungen verletzen die Urheber- und Verwertungsrechte des Vereins und ziehen zivilrechtliche Schritte (insbesondere Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche) nach sich.

7) Qualitätssicherung der Bildungsangebote und Haftung

7.1 Der Verein verpflichtet sich, die Bildungsangebote nach bestem Wissen und Gewissen bereitzustellen und die Qualität der Inhalte kontinuierlich zu prüfen und weiterzuentwickeln.

7.2 Die Bildungsangebote des Vereins dienen der persönlichen Weiterbildung und Bewusstseinsentwicklung. Sie ersetzen keine ärztliche, medizinische, therapeutische oder psychologische Behandlung. Für die physische und psychische Eignung zur Teilnahme an den Bildungsangeboten ist der Teilnehmer ausschließlich selbst verantwortlich.

7.3 Der Verein schuldet keinen konkreten inhaltlichen, persönlichen oder spirituellen Erfolg oder das Eintreten einer bestimmten Erfahrung. Eine Haftung des Vereins für vertragliche oder gesetzliche Schadenersatzansprüche ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verein ausschließlich bei Personenschäden; eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Sachschäden ist ausgeschlossen.

7.4 Reklamationen und Qualitätshinweise können jederzeit an die Vereinsadresse oder per E-Mail an info@ozean-licht.com gerichtet werden. Der Verein bemüht sich, Anliegen innerhalb von 14 Werktagen zu bearbeiten.

8) Nutzung von Fördergutscheinen

8.1Fördergutscheine, die vom Verein im Rahmen von Aktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden (nachfolgend "Fördergutscheine"), können nur auf der Vereinsplattform des Vereins und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.

8.2 Einzelne Bildungsangebote können von der Fördergutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Fördergutscheins ergibt.

8.3 Fördergutscheine können nur vor Abschluss des Anmeldeprozesses eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

8.4 Pro Anmeldung kann jeweils nur ein Fördergutschein eingelöst werden.

8.5 Übersteigt der Wert des Fördergutscheins den Betrag der Anmeldung, wird ein etwaiges Restguthaben vom Verein weder erstattet noch für zukünftige Anmeldungen gutgeschrieben oder als Guthaben hinterlegt.

8.6 Reicht der Wert des Fördergutscheins zur Deckung des Anmeldebetrags nicht aus, kann die Differenz über die vom Verein angebotenen Zahlungsarten beglichen werden.

8.7 Das Guthaben eines Fördergutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

8.8 Der Fördergutschein ist übertragbar. Er kann von jedem Teilnehmer eingelöst werden.

8.9 Wird der Fördergutschein im Rahmen einer förderfähigen Anmeldung vom Teilnehmer eingesetzt und macht der Teilnehmer nachfolgend von seinem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch, wird der Verein – sofern der Fördergutschein im Rahmen der Rückabwicklung technisch nicht mehr reaktiviert werden kann – dem Teilnehmer einen neuen Fördergutschein in gleicher Höhe ausstellen.

8.10 Der Verein behält sich das Recht vor, Fördergutscheine zu sperren oder für ungültig zu erklären, sofern der begründete Verdacht auf Missbrauch, Manipulation oder einen Verstoß gegen die Aktionsbedingungen vorliegt.

9) Verwendung von Teilnahmegutscheinen (Wertgutscheine)

9.1Teilnahmegutscheine, die über die Vereinsplattform käuflich erworben werden können (nachfolgend "Teilnahmegutscheine"), können auf der Vereinsplattform des Vereins eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt.

9.2 Teilnahmegutscheine und Restguthaben von Teilnahmegutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt.

9.3 Teilnahmegutscheine können nur vor Abschluss des Anmeldeprozesses eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

9.4 Bei einer Anmeldung können auch mehrere entgeltlich erworbene Teilnahmegutscheine kombiniert eingelöst werden.

9.5 Reicht der Wert des Teilnahmegutscheins zur Deckung des Anmeldebetrags nicht aus, kann die Differenz über die vom Verein angebotenen Zahlungsarten beglichen werden. Übersteigt der Wert des Gutscheins den Anmeldebetrag, bleibt das Restguthaben auf dem Gutschein für weitere Buchungen innerhalb der Gültigkeitsfrist bestehen.

9.6 Das Guthaben eines Teilnahmegutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

9.7 Der Teilnahmegutschein ist übertragbar. Er kann von jedem Teilnehmer eingelöst werden.

9.8 Wird der Teilnahmegutschein im Rahmen einer Anmeldung vom Teilnehmer eingesetzt und macht der Teilnehmer nachfolgend von seinem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch, wird der Verein – sofern der Teilnahmegutschein im Rahmen der Rückabwicklung technisch nicht mehr reaktiviert werden kann – dem Teilnehmer einen neuen Teilnahmegutschein in gleicher Höhe ausstellen.

10) Rechtliche Grundlagen

10.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern die hierdurch bewirkten Einschränkungen mit den gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sind. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

10.2 Sofern es sich beim Teilnehmer um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Teilnehmer und dem Verein der Sitz des Vereins.

11) Schlichtungsverfahren und Streitbeilegung

11.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Verein nicht verpflichtet und nicht bereit.

11.2 Vereinsinterne Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen tatsächlichen (statutengemäßen) Vereinsmitgliedern oder zwischen Mitgliedern untereinander, die ihre Wurzel im Vereinsverhältnis haben, werden gemäß den Vereinsstatuten durch die vereinsinterne Schlichtungseinrichtung (Schiedsgericht) nach § 8 VerG behandelt. Tatsächliche Mitglieder haben die Möglichkeit, sich zunächst an den Vorstand zu wenden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor ein formelles internes Schlichtungsverfahren eingeleitet wird.

11.3 Für vertragliche Streitigkeiten mit Teilnehmern, die keine Vereinsmitglieder sind (reine Kunden des Bildungsangebots), ist die vereinsinterne Schlichtungseinrichtung nicht zuständig; hierfür steht den Parteien – unter Berücksichtigung der verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen – direkt der ordentliche Rechtsweg offen.

12) Verhältnis zum Verein, Datenschutz und Schlussbestimmungen

12.1 Keine Begründung einer Mitgliedschaft: Die Anmeldung zu einem Bildungsangebot oder der Erwerb von Lernmaterialien begründet keine Mitgliedschaft (weder eine ordentliche noch eine außerordentliche) im Verein. Die Erbringung der Leistungen durch den Verein erfolgt ausschließlich im Rahmen seines satzungsgemäßen, gemeinnützigen Zweckbetriebs (unentbehrlicher Hilfsbetrieb zur Förderung der Volksbildung).

12.2 Freiwillige Mitgliedschaft: Eine ordentliche oder außerordentliche Mitgliedschaft im Verein kann auf Wunsch völlig unabhängig von der Buchung eines Bildungsangebots beantragt werden. Die Rechte, Pflichten und Aufnahmevoraussetzungen für Vereinsmitglieder richten sich ausschließlich nach den separaten Vereinsstatuten.

12.3 Datenschutz: Der Verein verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten von Teilnehmern und Mitgliedern gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der DSGVO und dem DSG) streng vertraulich zu behandeln. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu Zwecken der ordnungsgemäßen Abwicklung des Bildungsangebots bzw. der Mitgliederverwaltung.

12.4 Pflicht zur Datenaktualisierung: Der Teilnehmer (sowie jedes Mitglied) ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse und Anschrift) dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungen des Vereins an die zuletzt aktiv bekanntgegebene Adresse gelten als ordnungsgemäß zugestellt.

12.5 Änderungen der Teilnahmebedingungen: Der Verein behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen bei sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Gesetzesänderungen oder Anpassungen des Bildungsbetriebs) mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Die geänderten Bedingungen werden den Teilnehmern mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten per E-Mail übermittelt. Dem Teilnehmer steht das Recht zu, der Änderung innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung schriftlich oder per E-Mail zu widersprechen. Widerspricht der Teilnehmer nicht fristgerecht, gelten die geänderten Teilnahmebedingungen als genehmigt, sofern der Verein den Teilnehmer in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Frist und die Rechtsfolge des Schweigens hingewiesen hat.

12.6 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten – sofern es sich beim Teilnehmer um einen Verbraucher handelt – die gesetzlichen Vorschriften der Republik Österreich.

Ozean Licht Akademie

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